Gemäß §3 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist der Arbeitgeber verpflichtet, Maßnahmen zu treffen, um die Sicherheit und Gesundheit seiner Beschäftigten bei der Arbeit zu gewährleisten und zu verbessern. Nur gesunde und zufriedene Mitarbeiter*innen garantieren ein erfolgreiches und gesundes Unternehmen.
Jeder Arbeitgeber hat gemäß §1 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte zu bestellen.
Als Fachkraft für Arbeitssicherheit nach DGUV helfe ich Ihnen gerne und professionell. Ob Büro, Betrieb oder Baustelle: überall lauern Gefahren. Zusammen mit Ihnen sorge ich dafür, dass zum einen Ihre Mitarbeiter*innen jeden Tag gesund nach Hause gehen können und zum anderen Sie als Unternehmer die gesetzlichen Vorgaben erfüllen und somit auch unnötige Ausgaben vermeiden.
Damit nehme ich Ihnen die Sorge vor dem oft unangemeldeten Besuch der staatlichen Aufsichtsbehörden oder der Unfallversicherungsträger.